Vorfälle mit Hunden sorgen immer wieder für Schlagzeilen. In vielen Fällen könnten Hundebisse durch richtiges Verhalten von Besitzer und Betroffenen vermieden werden.
'Kampfhunde' - ein Reizwort - lässt die Diskussionen aufflammen. Eher als von 'Kampfhunden' sollte man von 'gefährlichen Hunden' sprechen. Jeder Hund kann unter Umständen gefährlich werden.
Unfälle mit aggressiven Hunden machen betroffen. Eltern fühlen sich und ihre Kinder von Hunden ebenso bedroht, wie Hundehalterinnen und -halter sich und ihre Vierbeiner von Hundehassertum bedroht fühlen. Gegensätzliche Reaktionen, Forderungen und Vorschläge ergeben sich. Sofortmassnahmen und Radikallösungen werden ebenso vehement gefordert wie der Verzicht auf jede weitere Regelung. Es geht in jedem Fall darum, Lösungen zu treffen, welche dem Problem gerecht werden, das Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit, die persönliche Freiheit und die Ansprüche des Tieres berücksichtigen und welche letztlich auch mit einem vertretbaren Aufwand durchführbar sind.
Ausbildungspflicht für Hundehaltende
Wenn Sie noch nie einen Hund hatten, müssen Sie vor dem Kauf einen theoretischen Kurs besuchen. Wenn Sie den Hund erhalten, müssen Sie zudem im ersten Jahr ein praktisches Training zusammen mit Ihrem Hund absolvieren. Diese Ausbildungsvorschriften gelten seit dem 1. September 2008. Für die Einführung wurde eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen. Wenn Sie seit dem 1. September 2008 einen Hund erworben haben, dann haben Sie also bis Ende August 2010 Zeit, den theoretischen Kurs zu besuchen. Und wenn Sie den Hund zwischen dem 1. September 2008 und dem 1. September 2009 gekauft haben, dann haben Sie bis Ende August 2010 Zeit, das praktische Training zu machen. Wer nach dem 1. September 2009 einen Hund gekauft hat oder kauft, muss das praktische Training innerhalb eines Jahres nach dem Kauf machen. Die Erfüllung der Ausbildungspflicht wird fallweise kontrolliert.
http://www.zug.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/amt-fuer-verbraucherschutz/veterinaerdienst/gefahrliche-hunde